 Die industrielle Verwendung von chemischen Substanzen und Flüssigkeiten birgt Gefahren für unser Grundwasser. Der Lebensraum „Gewässer“ mit seiner vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt kann durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aus seinem Gleichgewicht gebracht und zerstört werden. Aus diesem Grund macht der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Vorgaben zur richtigen umweltfreundlichen Handhabung dieser Materialien. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Besorgnisgrundsatz nach WHG: „Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe, sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so eingebaut und aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.“ Zusätzlich zur Gesetzgebung des Bundes im WHG, die nur eine Rahmengesetzgebung ist, haben die einzelnen Bundesländer ausgestaltete Regelungen, meist „Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS) genannte, die konkrete technische Anforderungen an den Anlagenbau und -betrieb stellen. |